Gemeinschaftsarbeit

Unsere Gartenanlage besteht nicht nur aus den eigenen gepachteten Gärten, sondern auch aus gemeinschaftlich genutzten Flächen und Einrichtungen. Diese müssen natürlich auch bewirtschaftet und gepflegt werden, wofür die Mitglieder gemeinsam verantwortlich sind.

Daher sind gemäß der Gartenordnung alle Mitglieder zur Leistung von Gemeinschaftsarbeit verpflichtet. Durch die Mitgliederversammlung wurde entschieden, dass diese zweimal im Jahr (Frühjahr / Spätjahr) jeweils 4 Stunden beträgt und jeweils Samstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr zu leisten ist. Die Einsatzplanung erfolgt durch die Vereinsleitung jeweils zum Jahresanfang und wird den Mitgliedern entsprechend mitgeteilt. Wer an einem der Termine nicht kann, muss sich selbst darum kümmern mit einem anderen Gartenfreund zu tauschen oder für Ersatz zu sorgen.

Im Rahmen der Gemeinschaftsarbeit sind zum Beispiel folgende Arbeiten zu erledigen:

  • Wege und Eingänge reinigen und frei schneiden
  • Zäune streiche und ggf. in Stand setzen
  • Hecken der Einfassung zurück schneiden
  • Gullis in der Anlage an den Wegen reinigen
  • Rasen der Gemeinschaftsflächen mähen

Jede Gemeinschaftsarbeit wird von einem Mitglied verantwortlich geleitet und die Mitglieder zu den einzelnen Arbeiten eingeteilt. Für die einzelnen Aufgaben erfolgt sofern erforderlich eine sach- und fachgerechte Einweisung. Geräte und ggf. erforderliche Schutzkleidung werden für diese Arbeiten vom Verein gestellt.